Seit dem 28. Januar ist die neue europäische Tierarzneimittelverordnung in Deutschland anzuwenden.

Alle Anwendungen von Tierarzneimitteln müssen jetzt dokumentiert werden, auch die von freiverkäuflichen Tierarzneimitteln.

Weitere Informationen dazu findet Ihr im Arbeitsblatt (Varroazide) des Bieneninstituts Kirchhain. Dort findet Ihr auch ein Muster Bestandsbuch.